Abonnements-Bedingungen per 01.01.2024

Vertrags-Umfang

  • Die vorliegenden Vertrags-Bedingungen bilden Bestandteil des Vertrages.
  • Die Bedingungen sind für alle Teilnehmer:innen gleich, unabhängig davon, ob ein ausgebuchter Kurs besucht wird oder ein Kurs mit freien Plätzen.

 

Leistungen Yoga-Insel Thalwil

Yoga-Insel Thalwil verpflichtet sich, die erworbenen Yoga-Lektionen nach bestem Wissen und Gewissen sowie verantwortungsbewusst und einfühlsam durchzuführen.

 

 

Umfang der Abonnements

  • Das Jahres-Abonnement und der -Pass sind gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Das Quartals- und Jahres-Abonnement berechtigen zum Besuch von einer Yoga-Lektion pro Woche. Zusätzlich umfasst das Jahres-Abonnement den Besuch von Yoga im Freien, wann immer dieses stattfindet.
  • Der Quartals- und Jahres-Pass berechtigen zum Besuch aller stattfindenden regelmässigen Yoga-Lektionen sowie zum Besuch von Yoga im Freien, wann immer dieses stattfindet.

 

Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten

In den Schulferien und schulfreien Tagen, gemäss Schulferien-Kalender Thalwil, findet kein Yoga-Unterricht statt.

 

Kurskosten und Versicherung

  • Die Kurskosten werden aufgrund der stattfindenden Lektionen für jede Abonnementsperiode neu berechnet und hier publiziert.
  • Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
  • Das Kursgeld wird mit der Anmeldung zum Kurs fällig und ist vor dem ersten Kurstag per Banküberweisung, bar oder per Twint zu begleichen.
  • Der Platz gilt als reserviert, sobald die Anmeldung erfolgt und das Kursgeld eingegangen ist.
  • Das Abonnement ist nicht übertragbar.
  • Die Versicherung liegt in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer:innen. Jegliche Haftung durch die Yoga-Insel Thalwil wird abgelehnt.

 

Nichtinanspruchnahme von erworbenen Dienstleistung

  • Verpasste Lektionen können mit Quartals-Abonnements im laufenden Quartal und mit Jahres-Abonnements im laufenden Jahr vor- oder nachgeholt werden, sofern die Abmeldung mind. 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt ist. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vor- oder Nachholen.
  • Falls ein erneutes Quartals- oder Jahres-Abonnement gelöst wird, können diese Absenzen auch in der darauf folgenden Abonnements-Periode noch nachgeholt werden.
  • Bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen und von mehr als zwei aufeinander folgenden Wochen kann das Quartals- oder Jahres-Abonnement unter Vorlegung eines Arztzeugnisses sistiert werden, sofern die Abwesenheit vor stattfinden des Kurses kommuniziert worden ist. Falls ein erneutes Quartals- oder Jahres-Abonnement gelöst wird, können diese Absenzen auch in der darauf folgenden Abonnements-Periode noch nachgeholt werden oder der entsprechende Anteil der Kurskosten kann vom Kursgeld der Folge-Periode abgezogen werden.
  • In allen anderen Fällen ist eine Rückerstattung des Kursgeldes oder ein Abzug verpasster Lektionen am Kursgeld nicht möglich. Es kann jedoch jederzeit auf ein Mehrlektionen-Abonnement wie nachfolgend beschrieben, ausgewichen werden.

 

5er und 10er Abonnements

Mit einem Mehrlektionen-Abonnement besteht kein Anspruch auf einen fest reservierten Platz in einem regelmässigen Yoga-Kurs. Die Kursteilnahme muss angemeldet und durch die Yoga-Insel Thalwil bestätigt werden. Angemeldete Kurs-Teilnahmen, die ohne Abmeldung (mind. 24 Stunden zum Voraus) nicht in Anspruch genommen werden, verfallen und es besteht kein Anspruch auf Nachholen. 

 

 

Kündigung Jahres-Abonnements

Jahres-Abonnements sind von beiden Seiten her kündbar. Bei Kündigung von Kund:innen-Seite her wird eine Bearbeitungs-Gebühr von Fr. 50.- fällig. Sämtliche Lektionen, die in der laufenden Abonnements-Periode bereits stattgefunden haben, egal ob sie besucht worden sind oder nicht, werden zu Fr. 32.- (Jahres-Pass zu Fr. 30.-) berechnet und vom Rückerstattungs-Betrag abgezogen. Bei Kündigung von Seiten der Yoga-Insel Thalwil her, z.B. wegen Pandemie, werden die in der Abonnements-Periode noch verbleibenden Lektionen pro Rata zum bezahlten Preis berechnet und zurückerstattet.

 

 

Kurs-Ort

Der Kurs-Ort kann variieren: Wenn es in den Kursräumen in den Sommermonaten zu heiss wird für die Yoga-Praxis wird der Kurs nach Möglichkeit in einen anderen Raum oder nach draussen ins Freie verlegt. Dies wird am Vortag durch die Yoga-Insel Thalwil kommuniziert.

 

 

Lehrperson

Die Lehrperson kann variieren. Bei Krankheit oder Abwesenheit der Lehrperson wird nach Möglichkeit eine Ersatz-Lehrperson eingesetzt. Kann keine Ersatz-Lehrperson gefunden werden, können die verpassten Lektionen wie folgt kompensiert werden: Vor- oder nachholen in der laufenden oder nächsten Abonnements-Periode, Nutzung der auf der Webseite zur Verfügung gestellten Videos oder Rückerstattung des Kursgeldes.