Die Abonnemente sind nicht übertragbar.
Die Versicherung liegt in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer*innen. Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Yoga-Insel Thalwil verpflichtet sich, die erworbenen Yoga-Lektionen nach bestem Wissen und Gewissen sowie verantwortungsbewusst durchzuführen.
Das Kursgeld wird mit der Anmeldung zum Kurs fällig und ist vor dem ersten Kurstag per Banküberweisung, bar oder per Twint zu begleichen.
Der Platz gilt als definitiv reserviert, sobald die Anmeldung erfolgt und das Kursgeld eingegangen ist.
Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit: In den Schulferien und schulfreien Tagen, gemäss Schulferien-Kalender Zürich, findet kein Yoga-Unterricht statt.
Quartals-Abonnmente: Die Kurskosten werden aufgrund der stattfindenden Lektionen für jede Abonnementsperiode neu berechnet und hier publiziert. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, der Abo-Preis wird pro Rata angepasst.
Jahres- und Halbjahres-Abonnemente: Die Kosten sind hier publiziert.
Das Jahres-Abonnement berechtigt den Besuch von einer Yoga-Lektion pro Woche sowie Yoga im Freien, wann immer dieses stattfindet.
Der Jahres-Pass berechtigt den Besuch aller stattfindenden Yoga-Lektionen. Zusatz-Kurse sowie Yoga-Wochenenden sind davon ausgeschlossen.
Bei Nichtinanspruchnahme der erworbenen Dienstleistung gelten die folgenden Punkte:
Verpasste Lektionen können bei Quartals-Abonnementen im laufenden Quartal und bei Jahres-Abonnementen im laufenden Jahr vor- oder nachgeholt werden, sofern die Abmeldung 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt ist. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vor- oder Nachholen.
Lektionen aus 5er- und 10er-Abonnementen müssen angemeldet und durch die Yoga-Insel Thalwil bestätigt werden. Angemeldete Lektionen, die ohne Abmeldung (24 Stunden zum Voraus) nicht in Anspruch genommen werden, verfallen und es besteht kein Anspruch auf Nachholen.
Ferienbedingte Abwesenheiten, welche vor der Abreise kommuniziert werden, können auch in der folgenden Abonnements-Periode noch nachgeholt werden, falls ein erneutes Quartals- oder Jahres-Abonnement gelöst wird.
Eine Rückerstattung des Kursgeldes oder ein Abzug verpasster Lektionen am Abonnementspreis ist nicht möglich. Ausnahmen:
Bei Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen und von mehr als zwei aufeinander folgenden Wochen kann das Quartals- oder Jahres-Abonnement unter Vorlegung eines Arztzeugnisses sistiert werden. Die verpassten Lektionen können in diesem Fall dem Abopreis vom Folgequartal oder vom Folgejahr nach der Genesung abgezogen werden, falls ein erneutes Quartals- oder Jahres-Abonnement gelöst wird.
Jahres- und Halbjahres-Abonnemente sind von beiden Seiten her kündbar. Bei Kündigung von Kund*innen-Seite her wird eine Bearbeitungs-Gebühr von Fr. 50.- erhoben. Sämtliche Lektionen, die in der laufenden Abonnements-Periode bereits stattgefunden haben, egal ob sie besucht wurden oder nicht, werden zu Fr. 30.- berechnet und vom Rückerstattungs-Betrag abgezogen. Bei Kündigung von Seiten der Yoga-Insel Thalwil her, z.B. wegen Pandemie, werden die in der Abonnements-Periode noch verbleibenden Lektionen zu Fr. 28.- (Jahres-Abo) oder zu Fr. 22.50 (Jahres-Pass) berechnet und zurückerstattet.